📙LSMD Hausordnung

Hausordnung Los Santos Medical Department

Allgemeine Hausordnung

§ 1 Hausrecht

§ 1 Abs. 1 Zuständigkeit

Jeder Mitarbeiter des Los Santos Medical Department ist innerhalb jedes zum Los Santos Medical Department gehörigen Gelände ausnahmslos allen zivilen Personen und Fraktionsangehörigen weisungsbefugt.

Ausgenommen sind Polizeibeamte, sofern sie sich in einer dienstlichen Maßnahme befinden.

§ 1 Abs. 2 Durchsetzung

Die Hausordnung darf jederzeit von jedem Angestellte des Los Santos Medical Department im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze durchgesetzt werden.

§ 1 Abs. 3 Wirksamkeit

Die Wirksamkeit der Hausordnung beginnt ab Veröffentlichung.

Jeder Angestellte sowie ausnahmslos alle zivilen Personen als auch Fraktionsangehörige haben sich zu jeder Zeit auf jedem zum Los Santos Medical Department gehörigen Gelände an die Hausordnung zu halten, sofern diese nicht ihre hoheitlichen Rechte und Pflichten verletzt.

§ 1 Abs. 4 Hausverbot

Ein Hausverbot darf von jedem Angestellten des Los Santos Medical Department in Absprachen mit einem Vorgesetzten ausgesprochen werden. Ein Hausverbot darf nur für maximal 24 Stunden ausgesprochen werden. Notfallbehandlungen müssen unter allen Umständen erfolgen

§ 2 Halten, Parken und Befahren

§ 2 Abs. 1 Sperrflächen

Das Halten und Parken mit Kraftfahrzeugen vor als auch in gekennzeichneten Ein- bzw. Ausfahrten sowie auf Sperrflächen ist verboten.

§ 2 Abs. 2 Parkflächen

Das Halten und Parken ist nur auf gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.

Das Halten und Parken in der Durchfahrt ist nur Einsatzfahrzeugen gestattet oder zur Notanlieferung von Patienten.

§ 2 Abs. 3 Helipad

Das Helipad auf dem Dach des Pillbox Hill Department ist ausschließlich für dienstliche Helikopter freigegeben.

§ 2 Abs. 4 Dienstfahrzeuge

Dienstfahrzeuge sind stets einsatzbereit und in Fahrtrichtung abzustellen. Sie dürfen den fließenden Verkehr zu keinem Zeitpunkt stören.

§ 2 Abs. 5 Befahren

Auf allen Geländen des Los Santos Medical Department gilt ausnahmslos die StVO.

Auf dem Gelände des Pillbox Hill Departments gilt Schrittgeschwindigkeit.

§ 3 Zweckbindungen

§ 3 Abs. 1 Zufahrten

Die obere Durchfahrt des Pillbox Hill Department ist zur Anlieferung von Patienten zu nutzen.

§ 3 Abs. 2 Räumlichkeiten

Räumlichkeiten sind ausschließlich und immer für ihren durch Bauart und Einrichtung bestimmten Zweck zu nutzen.

§ 4 Rauchverbot

§ 4 Abs. 1 Gebäude

Das Rauchen in Gebäuden des Los Santos Medical Department ist strikt verboten.

Das Rauchen ist lediglich ausnahmslos abseits der Eingangstüren außerhalb des Gebäudes erlaubt.

§ 5 Zugang

§ 5 Abs. 1 Öffentlicher Zugang

Alle Gelände des Los Santos Medical Department sind öffentliche Einrichtungen und dürfen von jedem betreten werden, sofern dies nicht baulich eingeschränkt ist. Hierzu zählen auch angedeutete Hindernisse und verschlossene Türen.

§ 5 Abs. 2 Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten des Pillbox Hill Departments sind nicht ohne Begleitung eines Beamten des Los Santos Medical Department zu betreten.

Räumlichkeiten, in denen Ausrüstung, Unterlagen, Dokumente oder medizinisches Material gelagert werden, sind nur für Angestellte des Los Santos Medical Department zugänglich. Räumlichkeiten, welche vertrauliche Informationen offenbaren könnten, sind ebenfalls nur für Mitarbeiter des Los Santos Medical Department zugänglich.

Die Lobby des Pillbox Hill Departments darf, sofern geöffnet, zu jeder Zeit betreten werden.

§ 5 Abs. 3 Tiere

Das Mitbringen, Beherbergen oder Halten von Tieren ist innerhalb aller Gebäude des Los Santos Medical Departments verboten. Ausgenommen hiervon sind Diensthunde und von der Leitungsebene zugelassene Tiere.

§ 5 Abs. 4 Türen und Tore

Jeder Mitarbeiter des Los Santos Medical Department ist dazu verpflichtet, Türen und Tore aller Gebäude des Los Santos Medical Department, jederzeit verschlossen zu halten und dies regelmäßig zu prüfen. Ausgenommen ist die Lobby des Pillbox Hill Department.

An Bürotüren sowie Versammlungsräumen ist vor dem Eintreten anzuklopfen, sofern nicht anders angeordnet.

§ 5 Abs. 5 Hygiene und Sauberkeit

Duschen sind ausschließlich in entsprechender Badebekleidung zu betreten.

Labore sind nur mit Laborkleidung und Schutzausrüstung zu betreten.

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