📄Zweckgebundene Vorschriften
§ 1 Medikamente und Verbandsmaterial
§ 1 Abs. 1 Behandlung mit Medikamenten
Die Behandlung mit Medikamenten ist erst ab dem Dienstgrad Doktor erlaubt. Ausnahme bildet die ausdrückliche Anweisung durch einen Vorgesetzten.
§ 1 Abs. 2 Herausgabe von Medikamenten
Medikamente dürfen nur in dringenden Notfällen herausgegeben werden. Dies erfolgt ausschließlich durch die Anweisung der Führungsebene
§ 1 Abs. 3 Verbandsmaterial
Verbands- und Wundmaterial verbleibt im Los Santos Medical Department. Ausnahmen bilden Beamte des Los Santos Police Department. Diese sind berechtigt, Verbandsmaterial zur Erstversorgung abzuholen.
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