LSPD Hausordnung
Hausordnung Los Santos Police Department
Allgemeine Hausordnung
§ 1 Hausrecht
§ 1 Abs. 1 Zuständigkeit
Jeder Beamte des Los Santos Police Department ist innerhalb jedes zum Los Santos Police Department gehörigen Gelände ausnahmslos allen zivilen Personen und Fraktionsangehörigen weisungsbefugt.
Ausgenommen sind Rettungskräfte, sofern sie sich in einer dienstlichen Maßnahme befinden.
§ 1 Abs. 2 Durchsetzung
Die Hausordnung darf jederzeit von jedem Beamten des Los Santos Police Department im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze durchgesetzt werden.
§ 1 Abs. 3 Wirksamkeit
Die Wirksamkeit der Hausordnung beginnt ab Veröffentlichung.
Jeder Beamte sowie ausnahmslos alle zivilen Personen als auch Fraktionsangehörige haben sich zu jeder Zeit auf jedem zum Los Santos Police Department gehörigen Gelände an die Hausordnung zu halten, sofern diese nicht ihre hoheitlichen Rechte und Pflichten verletzt.
§ 1 Abs. 4 Hausverbot
Ein Hausverbot darf von jedem Beamten des Los Santos Police Department in Absprachen mit einem Vorgesetzten ausgesprochen werden. Ein Hausverbot darf nur für maximal 24 Stunden ausgesprochen werden.
§ 2 Halten, Parken und Befahren
§ 2 Abs. 1 Sperrflächen
Das Halten und Parken mit Kraftfahrzeugen vor als auch in gekennzeichneten Ein- bzw. Ausfahrten sowie auf Sperrflächen ist verboten.
§ 2 Abs. 2 Parkflächen
Das Halten und Parken ist nur auf gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.
Ausgenommen sind Parkflächen, die nur für das Personal freigegeben und markiert sind. Dazu zählen folgende Flächen des Mission Row Department:
Alle im Innenhof befindlichen Parkflächen
Alle im Hinterhof befindlichen Parkflächen
Alle Parkflächen direkt vor dem Haupteingang des Departments
Diese sind nur für Dienstfahrzeuge folgender Fraktionen freigegeben:
Los Santos Police Department
Department of Justice
Los Santos Medical Department
Los Santos Fire Department
§ 2 Abs. 3 Tiefgarage
Die Tiefgarage des Mission Row Department steht allen Beamten des Los Santos Police Department zur Verfügung. Privatfahrzeuge dürfen nur auf dem unteren Deck der Tiefgarage geparkt werden. Ausgenommen hiervon sind die Führungsebene sowie Einheiten und Beamte mit spezieller Erlaubnis der Führungsebene.
§ 2 Abs. 3 Helipad
Das Helipad auf dem Dach des Mission Row Department ist ausschließlich für dienstliche Helikopter freigegeben.
§ 2 Abs. 4 Dienstfahrzeuge
Dienstfahrzeuge sind stets einsatzbereit und in Fahrtrichtung abzustellen. Sie dürfen den fließenden Verkehr zu keinem Zeitpunkt stören.
§ 2 Abs. 5 Befahren
Auf allen Geländen des Los Santos Police Department gilt ausnahmslos die StVO.
Auf dem Gelände des Mission Row Departments gilt Schrittgeschwindigkeit.
§ 3 Zweckbindungen
§ 3 Abs. 1 Zufahrten
Die hintere Zufahrt des Mission Row Department ist nur zur Verbringung von Tatverdächtigen und Häftlingen zu nutzen.
§ 3 Abs. 2 Ein- und Ausgänge
Der südliche Kellereingang ist ausschließlich und immer zur Verbringung von Tatverdächtigen und Häftlingen zu nutzen.
Der nördliche Eingang ist immer zur Entlassung von Tatverdächtigen und Häftlingen als auch zur Ausgabe von Beweismitteln oder Fundsachen zu nutzen.
§ 3 Abs. 3 Räumlichkeiten
Räumlichkeiten sind ausschließlich und immer für ihren durch Bauart und Einrichtung bestimmten Zweck zu nutzen.
§ 4 Rauchverbot
§ 4 Abs. 1 Gebäude
Das Rauchen in Gebäuden des Los Santos Police Department ist grundsätzlich gestattet.
Ausgenommen sind folgende Räumlichkeiten:
Labore
Asservatenkammern
Toiletten und Duschen
Küchen und Esszimmer
Zellentrakte
Erkennungsdienstliche Behandlungsräume
Waffenkammern
Jeder Beamte hat das Recht, Untergebenen sowie allen zivilen Personen und Fraktionsangehörigen das Rauchen zu untersagen, sofern dies zweckdienlich ist.
§ 5 Zugang
§ 5 Abs. 1 Öffentlicher Zugang
Alle Gelände des Los Santos Police Department sind öffentliche Einrichtungen und dürfen von jedem betreten werden, sofern dies nicht baulich eingeschränkt ist. Hierzu zählen auch angedeutete Hindernisse und verschlossene Türen.
§ 5 Abs. 2 Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten des Mission Row Departments sind nicht ohne Begleitung eines Beamten des Los Santos Police Department zu betreten.
Räumlichkeiten, in denen Ausrüstung, Beweismittel, Dokumente oder Waffen gelagert werden, sind nur für Beamte des Los Santos Police Department zugänglich. Räumlichkeiten, welche vertrauliche Informationen offenbaren könnten, sind ebenfalls nur für Beamte des Los Santos Police Department zugänglich.
Die Lobby des Mission Row Departments darf, sofern geöffnet, zu jeder Zeit betreten werden.
§ 5 Abs. 3 Tiere
Das Mitbringen, Beherbergen oder Halten von Tieren ist innerhalb aller Gebäude des Los Santos Police Departments verboten. Ausgenommen hiervon sind Diensthunde und von der Leitungsebene zugelassene Tiere.
§ 5 Abs. 4 Türen und Tore
Jeder Beamte des Los Santos Police Department ist dazu verpflichtet, Türen und Tore aller Gebäude des Los Santos Police Department, jederzeit verschlossen zu halten und dies regelmäßig zu prüfen. Ausgenommen ist die Lobby des Mission Row Department, sofern ein Beamter des Los Santos Police Department anwesend ist.
An Bürotüren sowie Versammlungsräumen ist vor dem Eintreten anzuklopfen, sofern nicht anders befohlen.
§ 5 Abs. 5 Hygiene und Sauberkeit
Duschen sind ausschließlich in entsprechender Badebekleidung zu betreten.
Labore sind nur mit Laborkleidung und Schutzausrüstung zu betreten.
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