[BtMG] Betäubungsmittelgesetz
§ 1 Allgemeines
Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind:
Kokain
Marihuana
Meth
Amphetamine
Lysergsäurediethylamid (LSD)
Opium
Heroin
Extasy
Darunter sind folgende Betäubungsmittel nicht gefasst, diese können durch zertifiziertes Personal legal herausgegeben werden:
Benzocain
Levothyroxin
Ramipril
Simvastatin
Morphin
Fentanyl
Ephedrin
§ 2 Eigenbedarf
Zwei (2) Marihuana-Joints dürfen im Besitz ohne strafrechtliche Konsequenzen geführt werden.
§ 3 Anbau und Verarbeitung von illegalen BtM
Wer Betäubungsmittel anbaut oder verarbeitet, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft. Die Betäubungsmittel sind einzuziehen und zu vernichten.
§ 4 Illegaler Besitz von Betäubungsmittel
Wer unerlaubt Betäubungsmittel mit sich führt, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.
Geringe Menge: unter 100 Einheiten / unter 20 Packungen / 3 - 5 Joints
Erhebliche Menge: zwischen 101 - 250 Einheiten / 21 - 50 Packungen / 6 - 10 Joints
Große Menge: ab 251 Einheiten / 51 Packungen / ab 11 Joints
§ 5 Handbetreiben illegaler BtM
Wer Betäubungsmittel veräußert oder erwirbt, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.
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