📄[BtMG] Betäubungsmittelgesetz

§ 1 Allgemeines

  1. Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind:

    1. Kokain

    2. Marihuana

    3. Meth

    4. Amphetamine

    5. Lysergsäurediethylamid (LSD)

    6. Opium

    7. Heroin

    8. Extasy

  2. Darunter sind folgende Betäubungsmittel nicht gefasst, diese können durch zertifiziertes Personal legal herausgegeben werden:

    1. Benzocain

    2. Levothyroxin

    3. Ramipril

    4. Simvastatin

    5. Morphin

    6. Fentanyl

    7. Ephedrin

§ 2 Eigenbedarf

Zwei (2) Marihuana-Joints dürfen im Besitz ohne strafrechtliche Konsequenzen geführt werden.

§ 3 Anbau und Verarbeitung von illegalen BtM

Wer Betäubungsmittel anbaut oder verarbeitet, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft. Die Betäubungsmittel sind einzuziehen und zu vernichten.

§ 4 Illegaler Besitz von Betäubungsmittel

Wer unerlaubt Betäubungsmittel mit sich führt, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.

  1. Geringe Menge: unter 100 Einheiten / unter 20 Packungen / 3 - 5 Joints

  2. Erhebliche Menge: zwischen 101 - 250 Einheiten / 21 - 50 Packungen / 6 - 10 Joints

  3. Große Menge: ab 251 Einheiten / 51 Packungen / ab 11 Joints

§ 5 Handbetreiben illegaler BtM

Wer Betäubungsmittel veräußert oder erwirbt, wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.

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