[ÖR] Öffentliches Recht
§ 1 Hausrecht
Das Hausrecht umfasst das Recht auf Schutz des eigenen Wohnbereichs und Firmenbereichs und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z.B. von der Zahlung eines Eintrittspreises).
Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.
Den Angestellten der jeweiligen staatlichen Einrichtungen ist es gestattet, das Hausrecht auszuüben.
Dem LSPD / LSMD / US-MS und DOJ wird eingeräumt, Firmengelände entsprechend betreten zu können, im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben
§ 2 Versammlungsrecht
Jeder Bürger hat das Recht, eine Versammlung einzuberufen. Diese kann privat oder öffentlich sein.
Wer eine grundsätzlich öffentlich zugängliche Versammlung plant, die mehr als 20 Personen umfasst, muss sich eine Genehmigung beim Department of Justice oder LSPD (ab Captain) einholen. Das LSMD und das LSPD müssen über eine Veranstaltung informiert werden, um rechtzeitig Sicherheitsmaßnahmen ergreifen zu können. \
§ 3 Beerdigungen / Ableben eines Bürgers / Totenbescheinigung
Eine Beerdigung kann nur dann stattfinden, wenn eine offizielle Bestätigung über den Tod/Todesbescheinigung durch das Los Santos Medical Department ausgestellt wurde und diese dem LSPD und der Justiz vorliegt. Vermisste Personen können nur durch Hinweise, die ein Mord,- oder Selbsttötungsdelikt erfüllen, für tot erklärt werden.
Der Totenschein / die Todesbescheinigung ist nach Abschluss der Untersuchung dem Department of Justice vorzulegen. Es ist in die jeweilige Personalakte aufzunehmen.
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