[LuVO] Luftverkehrsordnung
§ 1 Grundregeln
Wer ein Luftfahrzeug führt, benötigt eine entsprechende Ausbildung zum Piloten.
Wer ein Luftfahrzeug führt, ist für dessen verkehrstauglichen Zustand verantwortlich. Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden. Ein nicht verkehrstaugliches Luftfahrzeug stellt eine Gefahr für das eigene und anderer Wohl dar.
Die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Luftverkehrs stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und wird bestraft.
Wer ein Luftfahrzeug unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen führt, macht sich des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar.
Es gilt auch eine 0-Promille-Toleranz für Alkohol.
Sollten Medikamente eingenommen werden, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie mit diesen ein Luftfahrzeug führen dürfen.
§ 2 Allgemeine Verkehrsregeln
Im Umkreis von 200 Metern des L.S.P.D mit all seinen Außenstellen, Des D.o.J, des L.S.M.D mit all seinen Außenstellen, des L.S.F.D und all seinen Außenstellen, des Fort Zancudo sowie des State Prison sind absolute Flugverbotszonen. Ausnahme bildet das L.S.M.D, bei dem nach vorheriger telefonischer Anfrage eine Landeerlaubnis erfragt werden kann. Missachtung kann zum Abschuss des Luftfahrzeugs führen.
Die Mindestflughöhe ist unbedingt einzuhalten. Diese beträgt mind. 200m. Landen in dieser ist nur mit einer Sondergenehmigung gestattet.
Beamte des LSPD und US-MS können weitere Flugverbotszonen nach Rücksprache mit dem DOJ ausrufen.
Das Starten und Landen ist nur auf Flug- und ausgewiesenen Landeplätzen gestattet. Bei Landeplätzen von medizinischen Fraktionen ist vorher eine (mündliche) Genehmigung einzuholen. Das Landen auf Privatgrundstücken ist nur mit einer Sondergenehmigung gestattet.
Wer Start- und Landezonen für Fluggeräte länger als nötig blockiert, macht sich strafbar.
Wer vorsätzlich einen Unfall mit einem Luftfahrzeug verursacht, macht sich strafbar.
Wer gegen die Gesetze der Luftfahrt verstößt, dem droht der Entzug der Flugerlaubnis.
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